Das kleine 1x1 der Schutzausrüstung (Teil 2)

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Das kleine 1x1 der Schutzausrüstung (Teil 2) -

Das kleine 1 mal 1  der Schutzausrüstung (Teil 2)

Schutzkleidung – Körperschutz
Hierzu gehören zum Beispiel Produkte wie Schutzkittel, Schürzen und Overalls. Bei Infektionserregern wie z.B. dem Noro- oder Coronavirus muss das eingesetzte Produkt der DIN-Norm EN 14126 entsprechen. Nach dieser Norm geprüfte Schutzbekleidung garantiert Widerstand gegen die Durchdringung von biologisch kontaminierten Flüssigkeiten (Keimdurchtritt im feuchten Zustand). In der Regel steht hinter der Produktbeschreibung voll- oder teillaminiert die Norm 14126. Den maximalen Schutz vor Durchdringung bietet ein volllaminiertes Produkt, da hier das ganze Material beständig gegen Durchdringung ist. Es kommen jedoch auch teillaminierte Produkte zum Einsatz bei denen die Arme sowie der vordere Bereich von oben bis unten laminiert ist. Bei diesen Schutzkitteln ist lediglich der hintere Teil, also der Bereich, der am wenigsten mit infektiösem Material kontaminiert werden kann nicht dicht gegen Flüssigkeiten.

Schutzkleidung – Kopfschutz
Hauben aus Polypropylen (PP) wie Barett- oder Klipphauben fallen in die Kategorie I der persönlichen Schutzausrüstung (Kategorie 1 für minimale Gefahren) gemäß Verordnung (EU) 2016/425 und verhindern nur bedingt die Kontamination der Haare und der Kopfhaut. Da das Material nicht flüssigkeitsbeständig ist und nur bedingt dem Eigenschutz dient, kommen solche nicht in jedem Fall zum Einsatz.

Schutzkleidung – Hände (Handschuhe)
S
ie wird verwendet, um Kontaminationen (Verschmutzung, Verseuchung, Verunreinigung) und Kreuzkontamination (direkte oder indirekte ungewollte Übertragung von Verunreinigungen auf einen Gegenstand) bei der Arbeit zu verhindern. Neben dem Einsatz in der direkten Patientenversorgung werden Einmalhandschuhe auch bei der Entsorgung von Materialien und Gegenständen und der Desinfektion und Reinigung verwendet. Nitrilhandschuhe sind inzwischen das Produkt der Wahl im Bereich der medizinisch-pflegerischen Patientenversorgung da diese einen hohen Wirkungsgrad haben. Vorteilhaft bei Nitrilhandschuhen ist, imGegensatz zum Latexhandschuh, dass keine Latexallergie ausgelöst werden kann. Besonders hervorzuheben ist zudem die gute Widerstandsfähigkeit der Nitrilhandschuhe, denn Nitrilhandschuhe bieten guten Schutz gegenüber vielen Ölen und Chemikalien und sind daher auch für Laborarbeiten geeignet. Die europäische Norm 374 prüft diese Qualitäten und stellt einen guten Schutz sicher.

Vinylhandschuhe sind die kostengünstigste Alternative der drei Materialien. Jedoch hat gute Qualität auch ihren Preis, daher bietet der Vinylhandschuh vergleichsweise geringeren Schutz als Latex- oder Nitrilhandschuhe und ist zudem weniger dehnbar und weniger reißfest. Zum Einsatz im Medizinsektor kommt es bei Vinylhandschuhen eher selten, da diese meist nicht den Ansprüchen der europäischen Norm 455 zufriedenstellend gerecht werden.

Latexhandschuhe wiederum lassen sich in Latexhandschuhe mit Puderung und Latexhandschuhe ohne Puderung unterteilen. Aufgrund der höheren Anzahl an Latexproteinen ist das Risiko einer Latexallergie jedoch erhöht.

Die Qualität von Handschuhen (gute Handschuhe wiegen mindestens 3,5 Gramm), hängt nicht nur von der Grammatur (Gewicht in gr.), sondern auch von anderen Qualitätsnormen ab. Die EN-455 (europäische Norm) be- schreibt in ihren vier Abstufungen die Dichtigkeit, die physikalischen Eigen- schaften, die biologische Bewertung und die Haltbarkeit. Die Dichtigkeit, definiert unter der EN-455-1, wird mit Hilfe des AQL-Wertes (Acceptes quality level) bewertet. Der in der EU erforderliche AQL-Wert liegt bei 1,5. Dies bedeutet, dass maximal 1,5 Handschuhe auf 100 Stück von der Qualitätsanforderung abweichen dürfen. Damit Einweghandschuhe als Chemikalienschutzhandschuhe geeignet sind, müssen sie den Anforderungen der europäischen Norm 374 entsprechen. Diese Anforderung sollte auch im medizinisch-pflegerischen Bereich berücksichtigt werden, da einige Produkte wie zum Beispiel Desinfektionskonzentrate nur in Verbindung mit solch geeigneten Handschuhen benutzt werden sollten.

Schutzausrüstung – Atemschutz
FFP Masken wurden ursprünglich als Arbeitsschutzprodukt zum Eigenschutz konzipiert. Sie bieten guten Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Die Abkürzung FFP steht für filtering face piece (filtrierende Gesichtsmaske). Diese müssen den Vorgaben der Arbeits- schutznorm EN 149 entsprechen. Auch zum Schutz gegen das Coronavirus wurden FFP 2 Masken überall als Atemschutzmaske der Wahl eingesetzt. Als Anhaltswert für die Tragedauer wird in der DGUV-Regel für eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil eine Gebrauchsdauer von 75 Minuten und eine Erholungsdauer von 30 Minuten angegeben.

Medizinische Gesichtsmasken, auch OP Mundschutz genannt, dienen dem Schutz vor Tröpfchen, schützen jedoch nur gering vor Aerosolen und sind Medizinprodukte, jedoch keine Schutzausrüstung im Sinne des Arbeitsschutzes.

Schutzausrüstung – Augenschutz
Zu den allgemein verwendeten PSA-Artikeln dieses Segments gehören Gesichtsschutzschilde und Schutzbrillen. Einige Infektionen können durch den Kontakt von Partikeln mit dem Augengewebe übertragen werden. Auch einige Chemikalien können die Augen dauerhaft schädigen. Die europäische Norm DIN EN 166 beschreibt alle Anforderungen an den persönlichen Augenschutz im Allgemeinen. Schutzbrillen nach DIN EN 166 bestehen aus einem Brillenkörper und Sichtscheiben, die in den Folgenormen nach Sicherheits- Sichtscheiben und Sichtscheiben mit Filterwirkung aufgeteilt sind. Daher ist es erforderlich, einen Augenschutz zu tragen, wenn Maßnahmen am Menschen oder mit Chemikalien durchgeführt werden, die Spritzer von Blut, Körperflüssigkeiten, flüssigen Partikeln oder infektiösen Aerosolen beinhaltet.

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